Abteilung Ausbildung
Ausbildung in Erster-Hilfe
Die Erste-Hilfe ist ein unverzichtbares Glied der "Rettungskette". Viele Menschen haben jedoch leider Angst sie könnten durch "falsche" Maßnahmen mehr schaden als helfen. Diese Angst beruht in den meisten Fällen auf fachliche Unsicherheit.
Wir machen Sie fit für den Notfall!
Lernen Sie bei uns mit einfachsten Mitteln effektiv Erste-Hilfe zu leisten.
Wir organisieren für Sie die -
vorgeschriebene1)
- Erste-Hilfe-Schulung Ihrer Mitarbeiter durch qualifiziertes Fachpersonal.
(Für Firmen und Betriebe sind die Erste-Hilfe-Kurse kostenlos, da
die Lehrgänge direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgerechnet
werden.)
Gerne bieten wir Ihnen auch schnell, günstig und
kompetent anerkannte Lehrgänge für Fahrschüler (alle Klassen) und alle
anderen Interessierten an.
Unsere Professionalität zeigt sich auch hier in unserer Flexibilität
bezüglich der Lehrgangszeiten (nicht nur in den Morgenstunden am Wochenende)
und Lehrgangsorte (gerne auch in Ihrer Fahrschule).
Diesbezüglich wurden wir zum 29.06.2004 unter der Kennziffer 8.0141 durch die
Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" der
zuständigen Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie
zertifiziert2).
Die Anerkennung für die Ausbildung in
Lebensrettenden-Sofortmaßnahmen und Erster-Hilfe für Führerscheinbewerber
erfolgte gem. §68 FeV mit Bescheid der Bez.Reg.-Münster Dez. Verkehr mit Aktz.
53.02.01.02(15/04) vom 01.09.20043).
Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst
Dieser Lehrgang ist zwingend vorgeschrieben für Sanitäter, die in Betrieben eingesetzt werden sollen.
Nähere Informationen zu diesem
Lehrgang finden Sie unter:
http://www.sanitaeter.de/
in der Rubrik Service/Informationen --> Informationen zur Aus- /
Fortbildung in der Notfallmedizin
Fortbildung für Betriebssanitäter und Rettungsfachpersonal
"Übung macht den Meister"
Einerseits sind Fortbildungen sowohl für Rettungsfachpersonal (in NRW z.B. 30 Zeitstunden pro Jahr) als auch für Betriebssanitäter (16 Unterrichtsstunden in drei Jahren) vorgeschrieben, andererseits sollte es für jeden "Profi" klar sein, dass nur kontinuierliche Fortbildung eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse ermöglicht.
Unter der Leitung von erfahrenen
Ausbildern und Fachärzten verschiedener Fachrichtungen führen wir anerkannte
Fortbildungsveranstaltungen durch.
Sie haben hierbei selbstverständlich auch die Möglichkeit entsprechende
Veranstaltungen "InHouse" in Ihrem Betrieb durchführen zu lassen.
Kompetentes, seriöses und sicheres Auftreten unserer Mitarbeiter und eine moderne Ausstattung sind bei uns ebenso selbstverständlich, wie eine zuverlässige Disposition auch sehr kurzfristiger Termine.
Weitere Informationen unter Tel. : 0 7000 / 2255 911 (CALL 911)
1)
§ 26 BGV A1 - Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
|
Die bisherigen Monopolisten (ASB, DRK, JUH und MHD) dürfen im Rahmen einer Übergangsfrist derartige Lehrgänge nur noch bis zum 31.12.2008 durchführen ohne sich einem Anerkennungsverfahren zu unterziehen.
3) Unsere Lehrgänge werden gem. Übereinkunft der Bezirksregierungen
selbstverständlich auch in allen anderen Regierungsbezirken anerkannt.
Weiterhin dürfen wir Lehrgänge für Führerscheinbewerber auch in den
Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf abhalten.