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Hier finden Sie die am häufigsten gestellten
Fragen und die dazugehörigen Antworten. Sollten Sie hier keine
Antwort auf Ihre Frage finden, geben wir Ihnen gerne Auskunft unter
0900 - 112 88 88. |
Eine Anmeldung oder Reservierung ist für die Erste-Hilfe-Kurse (Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) weder erforderlich noch möglich. Wir weisen darauf hin, dass unsere Samstags- und Sonntags-Kurse am Haupt- und Ostbahnhof sehr gut besucht sind. Daher können wir für diese Kurse keine Platzgarantie geben. Für alle anderen Kurse und Fachseminare müssen Sie sich anmelden. Informationen hierzu finden Sie immer auf der zugehörigen Kursseite.
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Unsere Bescheinigungen sind staatlich anerkannt für
- die Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung),
- für das Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte),
- für die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und Betriebssanitätern,
- für die Ausbildung von Piloten (PPL, CPC, ATPL) durch die Landesluftfahrtämter, sowie
- für Übungsleiter und Instruktoren durch diverse Berufs- und Sportverbände. Grundsätzlich sind die ausgestellten Bescheinigungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gültig.
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Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs NACH dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch einen kleinen Erste-Hilfe-Kurs (LSM) aufgefrischt werden.
WICHTIG:
Wenn Sie den Aufbaulehrgang zum großen Erste-Hilfe-Kurs (8
Doppelstunden) besuchen wollen, darf unsere Bescheinigung des Grundkurses (lebensrettende Sofortmaßnahmen) nicht älter als 3 Monate sein.
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Wenn Sie den Kurs bei uns besucht haben, und diesen jetzt FREIWILLIG auffrischen möchten, können Sie dies jederzeit kostenlos tun. Sie müssen lediglich Ihre alte Bescheinigung zum Auffrischkurs mitbringen. Eine neue Bescheinigung können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht ausstellen. Außerdem haben wir eine umfangreiche Erste-Hilfe-Broschüre für Sie zusammengestellt, die Sie sich hier kostenfrei downloaden können.
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Kommen Sie bitte rechtzeitig. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.
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| An den nachstehenden Tagen finden 2010 keine Kurse statt:
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| 1.Quartal |
2.Quartal |
3.Quartal |
4.Quartal |
| 01. Jan. 2010 |
02. Apr. 2010 |
03. Jun. 2010 |
03. Okt. 2010 |
| 06. Jan. 2010 |
04. Apr. 2010 |
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01. Nov. 2010 |
| 16. Feb. 2010 |
05. Apr. 2010 |
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24. Dez. 2010 |
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01. Mai 2010 |
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25. Dez. 2010 |
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13. Mai 2010 |
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26. Dez. 2010 |
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23. Mai 2010 |
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31. Dez. 2010 |
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24. Mai 2010 |
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Im unseren Erste-Hilfe-Kursen sind regelmäßige kleine Pausen von ca. 10 Minuten Länge vorgesehen. In den meisten unserer Kursräume haben Sie Gelegenheit Getränke und kleine Snacks zu kaufen.
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Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, daß der AUSBILDER von Ihren Kenntnissen überzeugt ist. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.
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Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Miniröckchen, High-Heels, Plateauschuhe, Designeranzüge und dergleichen sind eher ungeeignet. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften.
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- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Was wir nicht akzeptieren dürfen sind Sozialversicherungskarten, Scheck- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Vereinsausweise oder amtliche Dokumente die kein Lichtbild enthalten und deshalb Ihre zweifelsfreie Identifikation nicht zulassen.
- Kursgebühr
- Wenn Sehtest erforderlich: Die Gebühr von 6,43 EURO für den Optiker
- Wenn Sie Pausenverpflegung wünschen: Etwas Kleingeld für die Automaten
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Auf Wunsch können Sie in jedem Erste-Hilfe-Kurs an einem Sehtest für die Führerscheinklassen A und B teilnehmen. Dieser kostet 6,43 EUR. Für die Klassen C und D können Sie im zweiten Teil (Hauptbahnhof, Sonntag, 9 -15:30 h) sowohl an der ärztlichen als auch der augenärztlichen Untersuchung teilnehmen. Dies beiden Untersuchungen kosten zusammen 78,- Euro. Außerhalb dieses Kurses können Sie diese beiden Untersuchungen nach Terminabsprache mit Herrn Dr. Franke (089- 308 77 20) durchführen lassen.
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Die "Führerschein-Kurse" sind mit sehr vielen grafischen Darstellungen und Illustrationen gestaltet, sodaß einfache Deutschkenntnisse ausreichen. Für Teilnehmer welche kein deutsch verstehen bieten wir Kurse in englischer, russischer und lateinischer Sprache an. Teilnehmer welche nur türkisch sprechen, sind am besten mit den Kursen in Neuperlach beraten. Dort sind erfahrungsgemäß viele türkischsprachige Teilnehmer vor Ort, welche gut deutsch sprechen und somit dolmetschen können.
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Ihr habt Fragen zum Thema? Ruft einfach unsere Hotline an; wir helfen euch gerne weiter: 0900 - 112 88 88 werktags 9 - 19 h (58 ct./min.) |
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